Die Nichtverfolgung von Straftaten muss auf Minister und leitende Beamte erweitert werden, damit diese endlich öffentlich bekannte und sich seit Jahren wiederholende Straftaten entsprechend der Gesetzeslage verfolgen und zur Verurteilung bringen. Die heute vorrangige Verfolgung von Delikten, die einfach zu ahnden sind und dem Staatswesen Geld einbringen (Strafzettel etc.) geht mehr und mehr einher mit einer Nichtverfolgung vieler Straftaten gegen Unversehrtheit und Eigentum des Bürgers. Das erodiert das Vertrauen in den Rechtsstaat und stellt das Prinzip von Strafverfolgung und Strafvereitelung in Frage.
Der § 138 Nichtanzeige geplanter Straftaten muss erweitert werden. Wer von einem Vorhaben oder der Ausführung einer rechtswidrigen Tat glaubhaft erfahren hat und leichtfertig eine entsprechende Dienstanweisung unterlässt, macht sich an der Straftat mitschuldig. Haftung und Beweislast muss in diesem Fall bei den leitenden Beamten liegen, da diese für Dienstpläne und Dienstanweisungen verantwortlich sind.